Reparatur oder Neuanschaffung?
Ein Messgerät kommt mit einem Befund zurück, der eine Instandsetzung nötig macht. Der Kostenvoranschlag liegt bei sechzig Prozent des Neupreises. Lohnt sich das?
Die Rechnung ist selten so einfach, wie sie aussieht, weil auf beiden Seiten Posten stehen, die im ersten Moment unsichtbar sind.
Was für die Reparatur spricht
Die Historie bleibt erhalten. Ein Gerät, von dem Sie fünf Kalibrierungen über acht Jahre haben, ist ein bekanntes Gerät. Sie wissen, wie es driftet, und können sein Intervall begründet festlegen. Ein Neugerät ist in dieser Hinsicht ein Fremder: Sie beginnen wieder mit einem konservativen Intervall, bis sich ein Bild ergibt.
Kein Änderungsaufwand. Seriennummer, Inventarnummer, Prüfmittelakte, Verfahrensanweisungen, in denen das Gerät namentlich steht — bei einem Ersatzgerät muss all das nachgezogen werden. In regulierten Bereichen ist das der teuerste Teil des Vorgangs, nicht das Gerät.
Bekannte Bedienung. Niemand muss umlernen, keine Arbeitsanweisung muss neu bebildert werden.
Was für den Ersatz spricht
Häufung. Die zweite Reparatur in drei Jahren ist ein anderes Signal als die erste. Wenn ein Gerät wiederholt auffällt, kaufen Sie mit der Instandsetzung meist nur Zeit.
Ersatzteilverfügbarkeit. Wenn der Hersteller den Support ausgelaufen hat, reparieren Sie heute etwas, das Sie in zwei Jahren nicht mehr reparieren können. Das ist eine Investition mit Ablaufdatum.
Gestiegene Anforderungen. Manchmal ist das Gerät nicht defekt, sondern für die heutige Aufgabe zu ungenau geworden. Dann ist die Reparatur die falsche Frage — die richtige lautet, ob die Spezifikation überhaupt noch passt.
Der dritte Weg
Zwischen Reparatur und Neukauf liegt eine Option, die oft übersehen wird: das Gerät behalten, aber herabstufen. Ein Messschieber, der die geforderte Genauigkeit für die Endkontrolle nicht mehr erreicht, kann in der Vormontage weiterlaufen, wo gröbere Toleranzen gelten. Voraussetzung ist, dass die Herabstufung dokumentiert und das Gerät eindeutig gekennzeichnet ist — sonst landet es irgendwann wieder an der Endkontrolle.
Die Faustregel, die keine ist
Verbreitet ist die Schwelle "über fünfzig Prozent des Neupreises wird ersetzt". Als Ausgangspunkt taugt sie. Als Entscheidung taugt sie nur, wenn Sie die Umstellungskosten und den Wert der vorhandenen Historie mit einrechnen — und beide fehlen in den meisten Kostenvergleichen.